SVS einfach erklärt: Beiträge, Nachzahlungen & Tipps für Selbstständige
- Angelika Thalhammer

- vor 3 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
Für viele Gründer*innen und Selbstständige gehört die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) zu den Themen, die vor allem am Anfang oft für Verwirrung sorgen. Besonders die erste Beitragsvorschreibung oder eine unerwartete Nachzahlung führt häufig zu Unsicherheit.
Viele gehen zu Beginn davon aus, dass die aktuell niedrigen SVS-Beiträge auch langfristig in dieser Höhe bleiben. Genau hier liegt jedoch einer der häufigsten Irrtümer.
Die SVS funktioniert anders als bei Angestellten: Deine Beiträge richten sich grundsätzlich nicht nach einem monatlichen Gehalt, sondern nach deinem tatsächlichen Gewinn. Das führt vor allem in den ersten Jahren häufig zu Nachzahlungen, da dein tatsächlicher Gewinn erst im Nachhinein feststeht.
In diesem Artikel erfährst du einfach erklärt:
👉 welche Beiträge anfallen
👉 warum Nachzahlungen entstehen
👉 welche Besonderheiten in den ersten Selbstständigkeitsjahren gelten
👉 und wie du hohe Nachzahlungen vermeiden kannst
📌1. Was ist die SVS überhaupt?
Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) ist die gesetzliche Sozialversicherung für:
Gewerbetreibende
Neue Selbstständige
Freiberufler*innen
Land- und Forstwirt*innen
Sie umfasst grundsätzlich:
🩺 Krankenversicherung
👴 Pensionsversicherung
⚠️ Unfallversicherung
💰 Selbständigenvorsorge ("Abfertigung Neu" für Selbstständige)
Die SVS soll dich finanziell absichern:
bei Krankheit
nach Unfällen
im Alter
📌 Tipp:
Bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) beträgt der Selbstbehalt für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen 20%. Durch die Teilnahme am Vorsorgeprogramm "Selbstständig Gesund" kannst du durch das Erreichen individueller Gesundheitsziele den Selbstbehalt auf 10% halbieren. Bei fortlaufender Erreichung dieser Ziele kann der Selbstbehalt sogar auf 5% gesenkt werden.
💰2. Welche Beiträge zahlst du als Selbstständige*r?
Die Höhe deiner Beiträge richtet sich grundsätzlich nach deiner Beitragsgrundlage, welche auf Basis deines Gewinns laut Einkommensteuerbescheid berechnet wird.
Aktuelle Beitragssätze:
Krankenversicherung: 6,8 %
Pensionsversicherung: 18,5 %
Selbständigenvorsorge: 1,53 %
Unfallversicherung: fixer Betrag zusätzlich (Höhe 2026: € 12,95 monatlich)
Die Beiträge werden grundsätzlich quartalsweise vorgeschrieben.
Die Fälligkeitstermine sind (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft):
📅Ende Februar
📅Ende Mai
📅Ende August
📅Ende November
📌 Tipp:
Wenn du keine quartalsweise Zahlung möchtest, kannst du bei der SVS einen monatlichen Einziehungsauftrag beantragen. Dadurch verteilen sich die Kosten gleichmäßig über das Jahr.
🚀3. Was passiert in den ersten Selbstständigkeitsjahren?
Gerade in den ersten Jahren sind viele überrascht, weil die vorgeschriebenen Beiträge oft deutlich niedriger erscheinen als erwartet.
Der Grund: Die SVS kennt deinen tatsächlichen Gewinn noch nicht. Daher erfolgt zunächst eine vorläufige Berechnung auf Basis einer Mindestbeitragsgrundlage (€ 551,10, Stand 2026).
Erst nachdem dein Einkommensteuerbescheid vorliegt, erhält die SVS die tatsächlichen Einkünfte und berechnet deine Beiträge endgültig neu. Das klingt zunächst angenehm, kann später jedoch zu Überraschungen führen.
📌 Tipp:
Um finanzielle Belastungen zu reduzieren, können Neugründer*innen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, Nachzahlungen aus den ersten drei Beitragsjahren zinsfrei auf bis zu 3 Jahre zu verteilen.
Lege deshalb regelmäßig einen Teil deiner Einnahmen auf ein separates Steuer- und SVS-Rücklagenkonto. Eine häufig verwendete Faustregel lautet: ca. 40–50 % des vorläufigen Gewinns zurücklegen.
Die tatsächliche Höhe hängt jedoch immer von deiner individuellen Situation ab.
⚠️4. So vermeidest du hohe Nachzahlungen
Nachzahlungen sind eines der häufigsten Themen bei Selbstständigen. Wie du bereits gehört hast, zahlst du in den ersten Jahren deiner Selbstständigkeit Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage (€ 551,10). Dein tatsächlicher Jahresgewinn ist aber häufig deutlich höher. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, erhält die SVS diese Information und berechnet die Beiträge neu.
Dabei entsteht oft ein doppelter Effekt:
Beiträge für vergangene Zeiträume werden nachverrechnet
gleichzeitig erhöhen sich die laufenden Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume
Was kannst du also tun, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden:
✔ Rücklagen bilden
Viele kalkulieren die Einkommensteuer ein, vergessen aber die Sozialversicherung.
Lege deshalb regelmäßig einen Teil deiner Einnahmen auf ein separates Konto.
✔ Gewinne laufend beobachten
Behalte regelmäßig im Blick:
Einnahmen
Ausgaben
Gewinnentwicklung
Wer seine Zahlen nur einmal jährlich ansieht, erlebt oft Überraschungen.
✔ Vorläufige Beitragsgrundlage anpassen
Wenn sich abzeichnet, dass dein Gewinn deutlich höher ausfallen wird, kannst du bei der SVS eine Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen.
Dadurch:
✔ verteilst du die Belastung früher
✔ reduzierst spätere Nachzahlungen
📌5. SVS-Kleinunternehmerregelung
Viele verwechseln die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer mit der SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer*innen.
Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Regelungen.
Für die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung gelten eigene Voraussetzungen:
jährliche Einkünfte bis € 6.613,20 (Stand 2026)
Jahresumsatz bis € 55.000
Die Ausnahme erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. In diesem Fall ist grundsätzlich nur die Unfallversicherung zu bezahlen.
📌 Wichtig:
Diese Regelung ist häufig nur dann sinnvoll, wenn bereits eine andere Absicherung besteht, beispielsweise durch:
eine unselbstständige Beschäftigung
eine Mitversicherung
💡6. Angestellt und Selbstständig - muss ich doppelt Sozialversicherung bezahlen?
Wenn du neben deiner Selbstständigkeit zusätzlich angestellt bist, zahlst du keine doppelten Beiträge. Du bist allerdings mehrfach beitragspflichtig, da unterschiedliche Sozialversicherungsgesetze (ASVG und GSVG) zur Anwendung kommen.
Dein Arbeitgeber führt die Beiträge für dein Dienstverhältnis automatisch über die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) ab. Mit deinen selbstständigen Einkünften bist du bei der SVS pflichtversichert.
Entscheidend ist dabei auch die Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2026 € 97.020,00 jährlich). Übersteigen deine gesamten Einkünfte die Höchstbeitragsgrundlage, wird dies im Rahmen der Beitragsberechnung berücksichtigt. Dadurch kann sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduktion der SVS-Beiträge ergeben.
📌 Wichtig:
Besteht eine Mehrfachversicherung, können sich Besonderheiten bei Leistungsansprüchen ergeben. Welche Versicherung im Einzelfall zuständig ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
✅7. Fazit
Sozialversicherungsbeiträge sind für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Planung.
Die größten Überraschungen entstehen meist nicht durch zu hohe Beiträge – sondern dadurch, dass die Berechnung zu Beginn oft missverstanden wird.
Wer
✔ seine Zahlen regelmäßig kontrolliert
✔ Rücklagen bildet
✔ frühzeitig plant
kann unangenehme Überraschungen deutlich reduzieren.
📞 Mein Tipp:
Gerade in den ersten Selbstständigkeitsjahren lohnt es sich, Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge genau zu betrachten. So erkennst du mögliche Nachzahlungen frühzeitig und behältst deine Liquidität besser im Blick.

