Arbeitszimmer oder Arbeitsplatzpauschale – was ist steuerlich günstiger?
- Angelika Thalhammer
- 18. März
- 2 Min. Lesezeit
Du bist selbstständig, arbeitest von zu Hause aus, und fragst dich, welche Kosten du dafür steuerlich absetzen kannst? 🤔
In Österreich hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du setzt dein Arbeitszimmer als Betriebsausgabe ab oder du nutzt die Arbeitsplatzpauschale. Doch welche Variante kommt für dich in Frage? In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen gelten und worauf du achten musst.
1. Arbeitszimmer ansetzen
Ein Arbeitszimmer kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn es sich um einen eigenen, getrennten Raum handelt, der nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
Die steuerlichen Voraussetzungen dafür sind:
✅Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
✅Eindeutige Trennung vom Wohnbereich (eigenes Zimmer)
✅Nahezu 100 % berufliche Nutzung (kein Gästeraum, kein Hobbyraum)
💡 Wichtig: Ein gemischt genutztes Zimmer (z. B. Arbeits- und Wohnzimmer) kann steuerlich nicht geltend gemacht werden!
Welche Kosten sind absetzbar?
Folgende Kosten können geltend gemacht werden:
anteilige Miete
anteilige Betriebskosten (Strom und Heizkosten)
anteilige Afa bei Eigentumsobjekten (1,5% pro Jahr)
anteilige Finanzierungskosten
Einrichtung (Schreibtisch, Stuhl, Regale)

2. Arbeitsplatzpauschale nutzen
Kann kein eigenes Arbeitszimmer abgesetzt werden, gibt es seit 2022 ein Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige. Dieses soll helfen, Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen.
✅Kein anderer Raum außerhalb der Wohnung, der für die betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht
✅Pauschale ersetzt die Einzelabrechnung von Kosten
✅Keine räumliche Trennung erforderlich
Wie hoch ist die Arbeitsplatzpauschale?
Art der Pauschale | Betrag (jährlich) | Voraussetzung |
Großes Pauschale | € 1.200,00 | Andere Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit unter € 13.308 (2025) |
Kleine Pauschale | € 300,00 + Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel (bis zu € 300,00 jährlich) | Andere Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit über € 13.308 (2025) |
Die Arbeitsplatzpauschale ist der Höhe nach auf ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr bezogen. Wird die betriebliche Tätigkeit unterjährig begonnen oder beendet, ist eine Aliquotierung vorzunehmen (pro Monat somit € 100,00 oder € 25,00).
3. Welche Regelung kann ich nutzen?
Arbeitszimmer | Arbeitsplatzpauschale | |
Voraussetzungen | Eigenes Zimmer, 100 % berufliche Nutzung | Kein eigenes Büro, Arbeiten von zu Hause |
Steuerliche Absetzbarkeit | Anteilige Kosten für Miete, Strom etc. | Pauschalbetrag ohne Einzelabrechnung |
Höhe der Steuerersparnis | Abhängig von tatsächlichen Kosten | Fixbetrag (max. € 1.200,00) |
Büroeinrichtung absetzbar? | Ja | Ja, aber nur beim kleinen Arbeitsplatzpauschale |
💡 Faustregel:
✅ Separates Arbeitszimmer? → Arbeitszimmer absetzen!
✅ Kein eigenes Büro? → Arbeitsplatzpauschale nutzen!
✅ Suchst du eine einfache steuerliche Lösung? → Pauschale nutzen!

📌 Tipp: Falls du unsicher bist, frage deinen Buchhalterin, welche Option für dich die größte Steuerersparnis bringt!
Nutzt du die Arbeitsplatzpauschale oder hast du ein eigenes Arbeitszimmer? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren! 😊
Hoffentlich hilft dir dieser Blogartikel, die richtige Entscheidung für deine steuerliche Situation zu treffen! 🎯
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