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Anschaffungen richtig abschreiben: Abnutzbares Anlagevermögen oder geringwertiges Wirtschaftsgut, was ist der Unterschied?

  • Autorenbild: Angelika Thalhammer
    Angelika Thalhammer
  • 12. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn du als Kleinunternehmer*in Anschaffungen tätigst – sei es ein neuer Laptop, eine Büroausstattung oder Werkzeuge für deinen Betrieb stellt sich schnell die Frage: Kann ich das sofort absetzen oder muss ich es abschreiben? Genau hier kommt die AfA (Absetzung für Abnutzung) und die GWG-Regelung (geringwertige Wirtschaftsgüter) ins Spiel.


In diesem Beitrag erfährst du:

✅ Was abnutzbare Wirtschaftsgüter sind

✅ Wann eine Abschreibung nötig ist

✅ Wie die GWG-Grenze von € 1.000 funktioniert

✅ Und welche Fehler du vermeiden solltest


So hast du alle Infos, um deine Investitionen steuerlich optimal zu nutzen und keine Vorteile zu verschenken.



1. Was versteht man unter einem abnutzbarem Wirtschaftsgut?


Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind Gegenstände, die du dauerhaft für dein Unternehmen nutzt und die durch Gebrauch oder Zeit an Wert verlieren.


Typische Beispiele sind:

  • Büroeinrichtung (Schreibtisch, Stühle, Regale)

  • Computer, Drucker, Scanner

  • Fahrzeuge

  • Maschinen und Werkzeuge


Im Gegensatz dazu gibt es nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, wie Grundstücke oder Kunstwerke – diese verlieren keinen Wert durch Nutzung und werden nicht abgeschrieben.


💡Wichtig: Abnutzbare Wirtschaftsgüter müssen im Anlagenverzeichnis erfasst und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA = Absetzung für Abnutzung).



2. Abschreibung über die Nutzungsdauer


Wenn du etwas anschaffst, das mehr als € 1.000 kostet (netto, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist) und mehr als ein Jahr genutzt wird, darfst du die Ausgabe nicht sofort vollständig absetzen. Stattdessen wird der Aufwand über mehrere Jahre verteilt – je nach Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.


In der Regel wird die Nutzungsdauer durch die betriebsgewöhnliche Verwendung bestimmt. Dabei wird sie unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten individuell für jedes Wirtschaftsgut festgelegt.


Für bestimmte Wirtschaftsgüter ist die Nutzungsdauer jedoch gesetzlich vorgegeben, zum Beispiel:

  • PKW → 8 Jahre

  • Gebäudenutzung zu Wohnzwecken → 67 Jahre

  • Betriebsgebäude 40 Jahre

  • Firmenwert 15 Jahre


💡 Nur die jährliche AfA zählt als Betriebsausgabe!


Beispiel: Du kaufst einen Laptop um € 1.200 netto → AfA über 3 Jahre = € 400 pro Jahr → jedes Jahr € 400 Betriebsausgabe.


Für die Berechnung der Abschreibung zählt nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch alle Nebenkosten, die notwendig waren, um das Gut betriebsbereit zu machen. Zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung gehören zum Beispiel:

  • Kaufpreis des Wirtschaftsgutes

  • Transport- und Lieferkosten

  • Zölle, Vermittlungsgebühren

  • Montage- oder Installationskosten

  • Anwalts- oder Notargebühren

  • Grunderwerbssteuer (bei Grundstücken oder Gebäuden)



3. Halbjahresregel beachten


Die sogenannte Halbjahres-AfA besagt: Wenn du ein abnutzbares Wirtschaftsgut nach dem 30. Juni anschaffst, kannst du im ersten Jahr nur die halbe Abschreibung geltend machen.


Beispiel: Ein Laptop um € 1.200 netto, gekauft im Oktober 2025 →AfA über 3 Jahre = € 400 pro Jahr →im ersten Jahr nur € 200, danach je € 400 in den beiden Folgejahren.



4. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?


Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis € 1.000 netto (bzw. brutto für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer*innen) betragen.


Beispiele für GWG:

  • Laptop, Tablet, Bildschirm

  • Handy

  • Bürostuhl, Regale

  • Werkzeuge

  • Softwarelizenzen


👉 Vorteil: GWG können sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Du musst sie also nicht über Jahre abschreiben, sondern kannst den gesamten Betrag im Anschaffungsjahr geltend machen. Das spart Zeit, Aufwand und verbessert im Jahr der Anschaffung deine Liquidität.



5. Was passiert wenn mehrere Posten auf einer Rechnung stehen ?


Das ist in der Praxis häufig: Du bekommst eine Rechnung mit mehreren Positionen, deren Gesamtsumme über € 1.000 liegt, die einzelnen Posten aber darunter.


📘 Grundregel: Entscheidend ist das einzelne Wirtschaftsgut, nicht der Gesamtbetrag der Rechnung.

  • Wenn jede Position einzeln nutzbar ist (z. B. Laptop + Drucker),kann jeder Posten einzeln unter € 1.000 als GWG abgeschrieben werden.

  • Wenn die Positionen nur gemeinsam nutzbar sind (z. B. Computer mit fest verbundener Spezialhardware),musst du sie zusammenrechnen. Übersteigt die Summe € 1.000, ist eine Abschreibung über die Nutzungsdauer erforderlich.



6. Häufige Fehler bei der Abschreibung


❌ GWG doppelt als Aufwand und Anlage buchen

❌ Netto- und Bruttogrenze verwechseln

❌ Keine Nutzungsdauer angegeben

❌ Halbjahresregel übersehen

❌ Wirtschaftsgüter nicht im Anlagenverzeichnis erfasst



Fazit


Mit der richtigen Abschreibung nutzt du deine Investitionen optimal und steuerlich effizient. Kleinunternehmer*innen profitieren besonders von der Sofortabschreibung bis € 1.000 – das spart Zeit, hält die Buchhaltung schlank und sorgt für einen realistischen Überblick über deine Betriebsausgaben.


Wenn du dir unsicher bist, welche Anschaffungen du abschreiben musst und welche du sofort absetzen kannst, melde dich gerne bei mir!

 
 
 

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