Nebenberuflich selbstständig: Das musst du beachten
- Angelika Thalhammer

- 2. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Immer mehr Menschen in Österreich wagen den Schritt in die Selbstständigkeit neben dem Hauptberuf. Ob als Fotograf*in, Grafiker*in, Trainer*in oder mit einem kleinen Online-Shop – die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet eine tolle Möglichkeit, ein zweites Standbein aufzubauen.
Doch schnell kommen Fragen auf: Welche Steuern muss ich zahlen? Muss ich eine Buchhaltung führen? Und was bedeutet das für meine Sozialversicherung? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, wenn du nebenberuflich selbstständig bist.
📝1. Anmeldung und rechtliche Basics
Bevor du startest, musst du deine Tätigkeit offiziell melden:
Gewerbe anmelden (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) – außer du fällst unter „Neue Selbstständige“.
Finanzamt informieren (Formular Verf24) – damit bekommst du deine Steuernummer bzw. UID-Nummer.
SVS Bescheid geben – melde deine selbstständige Tätigkeit bei der Sozialversicherung der Selbständigen, um Beiträge korrekt abzuführen.
Nebenjob & Arbeitgeber checken – prüfe, ob dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten erlaubt.
👉 Tipp: Klär gleich am Anfang, ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht – das spart Ärger und Strafen.
👩💻 2. Nebenberuflich selbstständig: Was bedeutet das überhaupt?
„Nebenberuflich“ heißt, dass deine hauptsächliche Tätigkeit woanders liegt – meistens in einem Angestelltenverhältnis – und du zusätzlich ein eigenes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübst.
👉 Wichtig: Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen „hauptberuflich“ und „nebenberuflich“. Für das Finanzamt zählt jede Selbstständigkeit als eigenes Einkommen.
🧾 3. Buchhaltungspflichten für nebenberuflich Selbstständige
Die meisten nebenberuflich Selbstständigen verwenden die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Sie ist unkompliziert und besonders für Kleinunternehmer*innen passend.
✅ Du musst:
alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen
Belege sammeln und aufbewahren (7 Jahre!)
ein Anlageverzeichnis führen, wenn du Investitionen tätigst (abnutzbares Anlagevermögen über € 1.000,00)
👉 Ein separates Geschäftskonto ist sehr empfehlenswert, um private und geschäftliche Ausgaben sauber zu trennen.
💶4. Steuerliche Behandlung
Einkommensteuer (ESt)
Dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit (Einnahmen minus Ausgaben) wird zu deinem gesamten Jahreseinkommen addiert. Das bedeutet:
Du zahlst Einkommensteuer auf dein Gehalt plus deinen Gewinn.
ein Jahreseinkommen bis € 13.308 (Stand 2025) bleibt steuerfrei.
alles darüber wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif versteuert.
Umsatzsteuer (USt)
Liegt dein Umsatz unter € 55.000 pro Jahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen → keine Umsatzsteuer verrechnen, aber auch kein Vorsteuerabzug.
Überschreitest du diese Grenze, musst du Umsatzsteuer in Rechnung stellen und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Kleinunternehmerpauschalierung
Neben der „normalen“ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es für Kleinunternehmer*innen eine vereinfachte Pauschalierung:
Anstatt jeden einzelnen Aufwand zu erfassen, setzt du pauschale Betriebsausgaben an.
Grundpauschale: 45 % der Betriebseinnahmen (bei Dienstleistungsbetrieben 20 %).
Zusätzlich absetzbar: bestimmte Ausgaben (z. B. SVS-Beiträge, Arbeitsplatzpauschale, Öffi Ticket, Grundfreibetrag).
👉Ob die Pauschalierung im Vergleich zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung steuerlich vorteilhaft ist, ist immer im Einzelfall zu beurteilen.
🏥5. Sozialversicherung (SVS)
Ein wichtiger Punkt, den viele vergessen: die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
Geringfügigkeitsgrenze: Wenn dein Gewinn unter ca. € 6.613,20 pro Jahr (2025) liegt, musst du keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge bezahlen.
Überschreitest du diese Grenze, bist du voll versicherungspflichtig (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung).
📊6. Typische Fehler vermeiden
Viele nebenberuflich Selbstständige machen folgende Fehler:
Kein separates Konto – Einnahmen und Ausgaben gehen im Privatkonto unter.
Kleinunternehmerregelung falsch verstanden – Umsatzgrenze vs. Gewinn verwechselt.
Sozialversicherung übersehen – plötzlich hohe Nachzahlungen.
Belege nicht gesammelt – fehlende Nachweise bei einer Prüfung.
Steuervorauszahlungen ignoriert – böse Überraschungen bei der Einkommensteuererklärung.
📊7. Fazit: Gut vorbereitet in die nebenberufliche Selbstständigkeit
Auch wenn du „nur nebenbei“ selbstständig bist: Für das Finanzamt und die SVS ist das eine ganz normale selbstständige Tätigkeit. Mit einer ordentlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, einem Überblick über deine Umsätze und rechtzeitiger Steuerplanung kannst du dir böse Überraschungen ersparen.
👉 Du bist unsicher, ob du die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer anwenden kannst?
👉 Oder willst du deine Buchhaltung von Anfang an richtig aufsetzen?
Melde dich gerne bei mir – ich unterstütze dich dabei, deine nebenberufliche Selbstständigkeit optimal zu gestalten.




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