Steuern sparen zum Jahresende - Was du als Einnahmen-Ausgaben-Rechner wissen solltest
- Angelika Thalhammer

- 6. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Als Kleinunternehmer*in in Österreich ist eine gute Gewinnplanung der Schlüssel, um unangenehme Steuernachzahlungen zu vermeiden und finanzielle Sicherheit zu schaffen.
Viele warten bis zum Jahresende, um sich mit ihren Zahlen zu beschäftigen – dabei kannst du während des ganzen Jahres clever planen und Steuern sparen.
In diesem Beitrag zeige ich dir praktische Tipps, wie du das Steuerjahr optimal nutzt.
1. Gewinne regelmäßig überprüfen
Warte nicht bis Dezember, um deinen Gewinn zu kennen.👉 Erstelle monatlich oder quartalsweise eine Übersicht deiner Einnahmen und Ausgaben.
Das hilft dir:
rechtzeitig zu erkennen, ob du die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer (Umsatzgrenze im Jahr 2025 55.000 €) überschreitest,
ob du die Kleinunternehmerregelung der SVS (Einkommensgrenze im Jahr 2025 6.613,20 €, Umsatzgrenze 55.000,00 €) überschreitest
frühzeitig Rücklagen für Steuern und SVS-Beiträge zu bilden,
Engpässe zu vermeiden.
💡 Tipp: Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine Buchhaltungssoftware reicht völlig aus.
2. Investitionen gezielt planen
Wenn du größere Anschaffungen (z. B. Laptop, Tablet, Büroeinrichtung) planst, lohnt sich der richtige Zeitpunkt:
Tätigst du die Investition noch im laufenden Jahr, kannst du sie steuerlich sofort (bei Anschaffungskosten unter 1.000 €) absetzen,
Verschiebst du sie ins nächste Jahr, wirkt sich das erst später auf deine Steuerlast aus,
Investitionsfreibetrag (IFB) nutzen: Für Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steht dir ein Freibetrag von 10% oder 15% (im Bereich Ökologisierung) der Anschaffungskosten zu.
💡 Überlege also im Herbst: Willst du den Gewinn dieses Jahr senken oder lieber im nächsten Jahr?
3. Kleinunternehmerpauschalierung prüfen
Seit 2020 gibt es die Kleinunternehmerpauschalierung. Statt alle Ausgaben einzeln zu erfassen, kannst du pauschal Betriebsausgaben absetzen:
45 % der Betriebseinnahmen (max. 24.750 € ab 2025)
bei Dienstleistungsbetrieben: 20 % der Betriebseinnahmen (max. 11.000 € ab 2025)
Voraussetzungen:
✔ Nur anwendbar für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit,
✔ Umsatz unter 55.000 € (2025),
✔ Nicht anwendbar für Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsratmitglieder oder Stiftungsvorstände.
Das kann für viele nebenberuflich Selbstständige oder kleine Betriebe deutlich einfacher und steuerlich günstiger sein.
4. Steuern sparen durch gezielte Maßnahmen
Mit einigen gezielten Schritten kannst du deine Steuerlast deutlich senken:
Grundfreibetrag (für Gewinne bis 33.000 €, in der Höhe von 15% des Gewinnes),
investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (für Gewinne über 33.000 €, maximal 13% des Gewinnes. Voraussetzung: im gleichen Kalenderjahr müssen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden),
Vorauszahlung an die SVS (die Vorauszahlung sollte der Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung für das betreffende Jahr entsprechen),
Nutze Spenden als Abzugsposten.
5. Mit dem/der Buchhalter*in abstimmen
Auch wenn du vieles selbst erledigen kannst: Ein kurzer Austausch mit einem Profi kann sich lohnen – gerade wenn du nahe an Umsatz- oder Gewinn-Grenzen bist. So vermeidest du böse Überraschungen.
📌Fazit: Planung spart Steuern und Nerven
Eine vorausschauende Gewinnplanung gibt dir Klarheit über deine Finanzen, schützt vor Nachzahlungen und eröffnet Spielräume, deine Steuerlast zu optimieren. Ob Investitionen, Rücklagen oder Pauschalierung – wer früh plant, spart am Ende Zeit und Geld.
👉 Brauchst du Unterstützung bei der Gewinnplanung oder bei der Entscheidung zwischen EAR und Pauschalierung? Ich helfe dir gerne dabei, die beste Lösung für dein Business zu finden.




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